Universitätsbibliothek Hagen


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Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Ihre Literaturversorgung wird verzögert!

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung (z.B. als E-Mail-Anhang) verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

Weitere Informationen erhalten Sie im Gesetz, dort insbesondere § 53a

Nachricht gültig bis 31.03.2008



Letzte Änderung: 08.09.2021