Antwort:
Die Bestimmungen für den Fernleihverkehr in Deutschland werden durch die Leihverkehrsordnung (LVO) geregelt. Diese bestimmt unter anderem auch, welche Titel nicht bestellt werden dürfen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
Literatur, die in der UB Hagen vorhanden ist (Dies gilt auch für Bücher, die zurzeit verliehen sind oder nur in der Bibliothek eingesehen werden können).
Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind. Die Preisgrenze liegt zurzeit bei 15 ?.
Werke von besonderem Wert, insbesondere des 16. und 17. Jahrhundert. Viele Bibliotheken haben darüber hinaus Werke, die vor 1800 erschienen sind, von der Fernleihe ausgenommen. Kopien oder Mikroverfilmungen können aber meist gegen Berechnung ausgeführt werden.
Loseblattausgaben und ungebundene Periodika
Werke in schlechtem Erhaltungszustand
Magister-, Diplom- und Examensarbeiten