Antwort:
Die gebende Bibliothek kann die Benutzung ihrer Medien, die sie über die Fernleihe an eine andere Bibliothek geliefert hat, mit Auflagen versehen, indem sie zum Beispiel nur die Benutzung im Lesesaal gestattet, ein Kopierverbot erlässt usw. Die UB Hagen muss diese Einschränkungen an ihre Kunden weitergeben.